Liebe Mitglieder und Gäste,

im Folgenden finden Sie kurz zusammengefasst die ab sofort geltenden Regeln für Tennis, die seit heute auch auf der Homepage des BTV zu finden sind:

In Regionen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 ist Doppel aufgrund der aktuellen 13. InfSMV grundsätzlich ohne Einschränkung möglich!

Die Duschen und Umkleiden sind unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet.

Grundsätzlich besteht für die Ausübung des Tennissports in Bayern bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 gem. 13. InfSMV keine Testnotwendigkeit.

Dennoch einige Hinweise:

  • Der Nachweis eines ggf. notwendigen negativen Testergebnisses auf Aufforderung der regionalen Behörde liegt in der Verantwortung des Einzelnen.
  • Der BTV wird allein schon aus organisatorischen Gründen und Gründen der Zuständigkeit seinerseits keinerlei Sanktionen für etwaige Verstöße gegen Testerfordernisse erheben.
  • Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Testpflicht befreit.
  • Klare BTV-Empfehlung im Sinne eines verantwortungsbewussten Handelns: Wer sicher gehen möchte, sich und andere nicht zu gefährden, testet sich einfach!
  • Geimpfte und Genesene spielen bei der Ermittlung der Personenzahlen laut Kontaktbeschränkung keine Rolle. D.h. sie können zusätzlich teilnehmen, „mitfahren“, etc.
  • Wann immer ein Test verlangt wird, ist dies für Geimpfte und Genesene nicht der Fall.

Weitere Informationen zu den Punktspielen und für die Mannschaften folgen in den nächsten Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der Vorstandschaft

Sibylle Lutzkat
Stellvertr. Vorsitzende  des TCD