Liebe Mitglieder und Gäste,
im Folgenden finden Sie die neuesten Informationen des bayerischen Tennisverbandes:
Bei einer stabilen Inzidenz von 50 bis 100 ist Doppel im Regelfall möglich, allerdings laut InfSMV §27 mit aktuellem negativen Testergebnis zumindest für einen Teil der Akteure. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Vorlage eines ggf. erforderlichen negativen Testergebnisses liegt in der Verantwortung der einzelnen Person.
Auch Umkleiden und Duschen können schon aktuell bei Freigabe der regionalen Behörde gem. §27 InfSMV genutzt werden, bei einer stabilen Inzidenz unter 50 ohne Test, bei 50 bis 100 mit Test. Daher bleiben unsere Umkleiden und Duschen vorläufig noch geschlossen.
Zudem arbeitet das Bayerische Innenministerium aktuell an weiteren Erleichterungen für den Sport, die ab dem 7. Juni, also noch vor dem Start der Wettspielsaison zum Tragen kommen werden.
In der Gastronomie gelten die allgemein gültigen Regeln!
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den >>Corona Seiten des BTV.
Wir danken allen für Ihr Verständnis, bitten um Einhaltung der Regeln und wünschen viel Spaß beim Tennis!
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Vorstandschaft
Sibylle Lutzkat
Stellvertr. Vorsitzende des TCD